Heizungsgesetz 2026 – Was gilt für Gasheizungen?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Die wichtigsten Regelungen
Das Gebäudeenergiegesetz, oft als Heizungsgesetz bezeichnet, schreibt seit 2024 vor, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Für reine Gasheizungen bedeutet das faktisch ein Einbauverbot, es sei denn, es handelt sich um H2-Ready-Geräte, die auch mit Wasserstoff betrieben werden können. Bestehende Gasheizungen sind vom Gesetz nicht betroffen und genießen Bestandsschutz.
Für den Austausch einer defekten Gasheizung gibt es Übergangsfristen. Kann eine Gasheizung nicht mehr repariert werden, darf sie übergangsweise noch durch eine neue Gasheizung ersetzt werden, sofern bis 2028 ein verbindlicher Fahrplan für die Umstellung auf Wasserstoff im jeweiligen Netzgebiet vorliegt. Ist das nicht der Fall, muss auf eine Wärmepumpe oder eine andere erneuerbare Heizung umgestiegen werden – mit staatlicher Förderung.
Die Kommunen sind verpflichtet, bis 2028 eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen. Diese Planung legt fest, welche Gebiete für Fernwärme, Wasserstoff oder individuelle Lösungen wie Wärmepumpen vorgesehen sind. Gasheizungsbesitzer sollten die Wärmeplanung ihrer Kommune genau verfolgen – sie entscheidet über die Zukunftsfähigkeit ihrer Heizung.
Welche Gasheizungen sind noch erlaubt?
Reine Erdgas-Brennwertgeräte ohne erneuerbare Komponente sind im Neubau nicht mehr zulässig. Im Bestand dürfen sie nur noch eingebaut werden, wenn sie H2-Ready zertifiziert sind. H2-Ready-Geräte können mit bis zu 20 Prozent Wasserstoff im Erdgasgemisch betrieben werden und sind auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar. Sie kosten etwa 500-1.000 Euro mehr als Standard-Geräte, bieten aber eine Brückentechnologie, falls Wasserstoff im Gasnetz verfügbar wird.
Eine weitere Option sind Hybrid-Gasheizungen, die eine Gasbrennwerttherme mit einer Wärmepumpe kombinieren. An milden Tagen übernimmt die Wärmepumpe die Heizlast, an kalten Tagen springt die Gastherme ein. Solche Hybridsysteme erreichen die geforderten 65 Prozent erneuerbare Energie und sind eine gute Lösung für schlecht gedämmte Altbauten, in denen eine reine Wärmepumpe überdimensioniert wäre.
Die Förderung für Hybridheizungen ist attraktiv: Die BEG-Förderung deckt bis zu 70 Prozent der Kosten für die Wärmepumpen-Komponente, und auch der Gasanteil kann unter bestimmten Bedingungen bezuschusst werden. Die Gesamtkosten für ein Hybridsystem liegen bei etwa 15.000-25.000 Euro, abzüglich Förderung, und amortisieren sich nach 8-12 Jahren.
Was passiert mit Ihrer bestehenden Gasheizung?
Bestehende Gasheizungen sind vom GEG nicht betroffen und dürfen unbegrenzt weiter betrieben werden. Es gibt keine Austauschpflicht für funktionierende Anlagen. Allerdings gilt eine Austauschpflicht für Heizungen, die älter als 30 Jahre sind und keine Brennwerttechnik nutzen – das sind vor allem alte Konstanttemperatur-Kessel, die besonders ineffizient sind. Diese Austauschpflicht bestand schon vor dem GEG.
Mit dem GEG hat der Gesetzgeber die Betriebskosten für Gasheizungen jedoch indirekt erhöht – durch die steigende CO2-Bepreisung. Eine bestehende Gasheizung wird Jahr für Jahr teurer im Betrieb. Viele Hausbesitzer stehen damit vor der Entscheidung: Jetzt noch die bestehende Heizung reparieren, eine neue Gas-Hybridheizung einbauen oder komplett auf Wärmepumpe umsteigen? Wir empfehlen, diese Entscheidung nicht auf die lange Bank zu schieben, solange die Förderungen noch so hoch sind.
Fazit: Handeln Sie jetzt, solange die Förderung hoch ist
- Bestehende Gasheizungen haben Bestandsschutz – keine Panik
- Aber: CO2-Preis macht Gas jährlich teurer, der Umstieg lohnt sich
- H2-Ready-Geräte sind eine Brückentechnologie, falls Wasserstoff ins Netz kommt
- Hybridheizungen mit Gas-Wärmepumpe erreichen die 65-Prozent-Hürde
- Informieren Sie sich über die kommunale Wärmeplanung – sie entscheidet über Ihre Optionen
- Die BEG-Förderung mit bis zu 70 Prozent ist jetzt am höchsten – nutzen Sie sie
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